Betriebliche Vorsorgesysteme (bAV , bKV) und Motivierende Bezahlsysteme (mBS)

Die Kernvorteile der bAV durch Entgeltumwandlung

Die bAV nutzt die Entgeltumwandlung, bei der Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die Altersvorsorge einzahlen. Sie profitieren dabei von erheblichen Vorteilen:

  • Staatliche Förderung: Ihre Beiträge sind aktuell bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei und bis zu 322 Euro monatlich sozialabgabenfrei. Dadurch reduzieren sich Ihre Abgaben, und Ihr finanzieller Aufwand für den Aufbau einer attraktiven Altersvorsorge ist relativ gering.

  • Arbeitgeber-Zuschuss: Seit 2019 ist Ihr Arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Eigenbeitrag zu leisten.

  • Rechtsanspruch: Sie als Arbeitnehmer/in haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.

  • Flexibilität & Sicherheit: Bei einem Jobwechsel können Sie Ihren bAV-Vertrag mitnehmen. Zudem sind Ihre eingezahlten Beiträge auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gesichert.

Funktionsweise und Vorgehen

Die häufigste und einfachste Form der bAV ist die Direktversicherung, eine Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber zu Ihren Gunsten abschließt. Ihr Arbeitgeber fungiert als Vertragspartner, übernimmt die Formalitäten und organisiert die Beitragszahlung.

Was Sie tun sollten: Sprechen Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef auf das Thema betriebliche Altersvorsorge an. Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs muss Ihnen das Unternehmen ein Angebot unterbreiten.

Ihr Partner für die bAV: Swiss Life

Vertrauen Sie auf die Expertise und finanzielle Stärke eines ausgezeichneten Anbieters.

  • Ausgezeichnete Kompetenz: Swiss Life wird seit 2010 vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Bereich bAV mit „Exzellent“ bewertet.

  • Finanzstark und solide: Strenges Risikomanagement und solide Bilanzen sorgen für die Sicherheit Ihrer Leistungen.

  • Individuelle Beratung: Wir helfen Ihnen, die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung optimal zu nutzen und beraten Sie persönlich, telefonisch oder online.

Häufige Fragen

Die betriebliche Altersversorgung eignet sich in der Regel für alle angestellte Personen. Auch für Auszubildende, Berufseinsteiger/-innen und Familien lohnt sich diese Art der Altersvorsorge. Denn die Umwandlung von Gehalt in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung führt dazu, dass Sie fast die Hälfte der Steuern und Sozialabgaben sparen können. Für einen Sparbetrag von 100 Euro verzichten Sie damit gerade einmal auf etwa 50 Euro netto. Wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen den Aufbau einer Altersversorgung fördert oder Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben und diese ebenfalls in den Aufbau einer bAV fließen lassen, verringert sich Ihr Aufwand noch weiter.

Je früher Sie betrieblich vorsorgen, umso höher ist später Ihre monatliche Rente. Deshalb ist es bereits für Berufseinsteiger/-innen ratsam, mit dem Sparen zu beginnen. So haben Sie eine sehr lange Ansparphase und Sie können mit einem relativ geringen Aufwand über einen langen Zeitraum eine sehr gute Altersvorsorge finanzieren.

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen, die das arbeitgebende Unternehmen seinen Beschäftigten seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Alle Beschäftigten können außerdem Teile ihrer künftigen Gehälter oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) als Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen (Entgeltumwandlung). So bauen sie sich eine Zusatzrente auf. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der Entgeltumwandlung eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Angestellte.

Da die Beiträge bei der Entgeltumwandlung automatisch vom Bruttogehalt abgeführt werden, müssen Sie dazu keine zusätzlichen Angaben in Ihrer Steuererklärung machen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst bei Rentenbeginn fällig.